Damit Verbraucher Vertrauen in den digitalen (auch grenzüberschreitenden) Handel haben und diesen in vollem Umfang nutzen können, müssen sie Zugang zu einfachen, effizienten, schnellen und kostengünstigen Möglichkeiten der Beilegung von Streitigkeiten haben. In der Praxis sind diese Alternativen zu herkömmlichen Gerichtsverfahren noch nicht angekommen. Das ändert sich ab dem 9.1.16 mit der ORD Verordnung Nr. 524/2013 .
Verbraucher können nun ab dem 9.1.16 eine eingerichtete OS-Plattform nutzen und über das Bürgerportal „Your Europe“ (dt. „Ihr Europa“) ein Online Beschwerdeformular verwenden, welches in allen EU-Sprachen zur Verfügung steht. Ziel ist es, über eine Online Schlichtung, Streitigkeiten im innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden Handel, zwischen Händler und Verbraucher zu beheben. Dieses betrifft nicht evtl. Streitigkeiten in B2B Geschäften.